Bestimmung Abbrennzeiten für Feuerwerk am 31.12 und 01.01

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Acid76, 5. Nov. 2017.

  1. #126 Matthias Meyer, 25. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dez. 2017
    Der Michel kann mal Holzfiguren schnitzen gehen im Tor zur Hölle....:D
    Und wir Bremer feuerwerken viel besser als die in Ha Ha hahaha Excalbur 75!!!!!.:p:p:p:D
    Aber wer denkt denn wirklich in HB und HH ist um 1 Uhr Schluss?;)
     
  2. aber wahrscheinlich nur Kat 2 , also P1 ohne einschränkungen
     
  3. Gute Frage, interessant. Gut Kat.III muß anzeigt werden, praktisch wird ja der Abbrennzeitraum angegeben, also müßte in der Bestätigung was drin stehen.
     
  4. Vorsicht!
    Da dieses Jahr Silvester auf einen Sonntag fällt gelten nicht die normalen Ruhezeiten.
    An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruheregelung, d.h. morgens um 6 gilt immer noch die Ruhezeit.

    Natürlich werden die Ruhezeiten in der Silvesternacht ausgesetzt aber vermutlich nicht am Silvester morgen, bzw. könnte ich mir vorstellen, dass dann die Ruhezeit nur zwischen 22-7 uhr ausgesetzt ist.
     
  5. Zwischen 22 und 7 Uhr?
    Wer legt das fest?
    Sorry, ich bin der Meinung an diesem Sonntag gelten keine Ruhezeiten.
     
  6. Da kommen wieder die Themen Verstand und Rücksicht ins Spiel. Immer ein bisschen, nicht unterwürfig.
     
  7. Ich verlasse mich da wie immer auf meinen örtlichen Fachhändler.

    Dieser hat auf seiner Seite nämlich immer folgendes vermerkt:


    Ab wann darf geknallt werden?

    Gezündet werden dürfen Artikel der Kategorie F2 (ehemals Klasse II), laut der Verordnung zum Sprengstoffgesetz, nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr, also am gesamten 31.Dezember und 1.Januar.



    Gegen 15.00Uhr, dieses Mal vielleicht auch etwas früher, heißt es dann wieder Feuer frei.


    Wer meckern will soll meckern, schließlich bin ich nicht dafür verantwortlich wenn diejenigen keine Freude daran haben.
     

  8. Also ist das vollkommene Irreführung und gleichzeitige Aufhetze der Bürger;

    "Feuerwerk zum Jahreswechsel: Raketen und Böller dürfen Silvester erst ab 18 Uhr gezündet werden"

    Die armen Irren glauen dann, sämtliches Feuerwerk unterliegt diesem Irrsinn.
     
  9. Korrekt und wehe du zündest vor 18 Uhr oder am 01.01 noch, dann wirst direkt als Straftäter abgestempelt.

    Ich hatte ja nachgefragt wegen ausschließlicher Knallwirkung und die Antwort kam vom Gewerbeaufsichtsamt -> "Bei Böllern o.ä. versteht sich das von selbst, aber auch fast alle Silvester-Raketen knallen, wenn sich der Leuchtsatz in der Luft entfaltet." <-
     
  10. So war das bei uns geregelt. Die neue Pressemitteilung von der Stadt kommt erst noch die nächsten Tage. Das wird sich wahrscheinlich (und hoffentlich) auch nicht sonderlich unterscheiden zu 2016.

    Einzig irritiert mich der Zusatz "Silvesterfeuerwerke". Man merkt, die Behörden sind sich alle nicht einig bzw. teilweise einfach unwissend. Das merkt man schon wenn man sich in die Geschichte mit CE gekennzeichneten Artikel aber ohne BAM Nummer einliest.

    Das ist auch nicht schlecht. :D
     

  11. Im dem Fall würde ich ja sogar angezeigt werden wollen.
     
  12. Da kann das Gewerbeaufsichtsamt scheinbar nicht richtig lesen :D
    Vielleicht wird in den Köpfen von Beamten das Wort „ausschließlich“ aber auch schon im vor hinein zensiert. :p
     
  13. Was soll man denen denn auf sowas dann gegebenenfalls antworten?
     
  14. Ich würde lieber gar nicht darauf antworten :D

    Das Bezirksamt Potsdam hat auf der eigenen Website auch ganz schön viel Stuss zu stehen.
    Aber ich hab davon abgesehen eine Email zu schreiben da ich nichts lostreten möchte..
     
  15. Mal ernsthaft: wenn man nun gemütlich am 31.12 ab 16 Uhr loslegt bzw. am 1.1 abends nochmals Raketen/Batterien/Fontänen zündet und es kommt Besuch.
    Bei einer eventuellen Diskussion. Reicht es da dann aus ein solches Schreiben der Stadt ausgedruckt dabei zu haben?
     
  16. Im Prinzip musst du garnichts dabei haben, denn unsere Gesetzteshüter sollten selbige an Silvester kennen. Und wenn nicht können sie sich über Funk gerne informieren.
    Ich muss mich doch nicht rechtfertigen wenn ich etwas erlaubtes tue.
     
    MrUniverse gefällt das.

  17. Rechtfertigen mußt Du Dich nicht, doch wenn die darauf behaaren, geht nur eines, falls sie ihre eigenen Regeln aufstellen wollen, ist es immer gut entsprechende Ausdrucke dabei zu haben.

    Ansonsten gibt es zum Beispiel auch Möglichkeiten der Anzeige, Dienstaufsicht, Innenminister usw. Wenn die von jemanden gerufen werden, Anzeige gegen die Person stellen. Man kann nicht einfach jemanden beschuldigen, Unwissenheit schützt von Strafe nicht.

    Wir sind alle Menschen, doch gerade Amtspersonen haben auch nicht alle Rechte, zumal die sowieso den Namen festhalten. Bei eventuellen Ordnungswidrigkeien und/oder Straftaten kann ja auch später immer noch etwas getan werden.

    Liest sich brutal, doch heute muß man mit allem rechnen. Hatte zum Glück noch nie das Vergnügen.
     
  18. Naja, wenn Person X die Polizei ruft und die dann wirklich vorbeikommen, dann hast du vielleicht 2 Beamten vor dir stehen, die nicht jeden § und jedes Gesetz genau kennen.
    Wo wollen die denn per Funk nachfragen, wenn selbst bei uns das Gewerbeaufsichtsamt der Meinung sei, dass das Zünden nur zwischen 18-01 erlaubt sei.

    Dann erklärt man denen die Sachlage und weist auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 23.


    Demnach gilt ja Bundesgesetz -> Landesgesetz.
    Und demnach hat das Bundesland nur die Möglichkeit Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich zu begrenzen? Siehe
    § 24 zum Sprengstoffgesetz.

    ?
     
  19. Diese Schriftstücke habe ich immer dabei, ebenso ein Schreiben des Ordungsamtes bzw. wer dafür zuständig ist. Gehe in meinem vorhergehenden Beitrag auch immer davon aus, das die Beamten bzw. Vorgesetzter dies nicht akzeptieren und eigene Regeln aufstellen.
     
  20. Laut Gesetz ist es erlaubt, am 31.12. und 01.01. PTG zu zünden.

    Trotzdem bist du sicher nicht in Recht, wenn sich jemand z.B. am 01.01. um 5.00 Uhr wegen Ruhestörung beschwert.
    Denn die gesetzlichen Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe gelten trotzdem auch an diesen beiden Tagen.
     
  21. Heißt dies, dass wenn ich die Feier permanent mit meinem Feuerwerk übertöne niemand die Polizei rufen darf? :D:rolleyes:
     
  22. Ich würde mich über §2 rausreden: unaufschiebbare Arbeiten zur Beseitigung eines Notstandes. Am 01.01. ist bei mir immer Notstand und ohne meine Aufräumarbeiten wären wir quasi von der Außenwelt abgeschnitten.;)

    Noch ein schönes Restweihnachten.
     
  23. Dann dürfte man garkein Feuerwerk zünden wenn Silvester wie dieses Jahr auf einen Sonntag fällt.
    Macht auch keinen Sinn.
    Ruhezeiten ja, Sonntagsruhe nein.
     
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