Besucher Ausnahmegenehmigung für 50. Geburtstag

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PyroPhil15, 7. Juli 2021.

  1. Hallo liebes Forum,

    Ich habe für den 50. Geburtstag meines Vaters eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
    In dieser steht aber, dass das Feierwerk nur durch eine „fachlich qualifizierte Person“ durchgeführt werden darf. Was genau heiśt das denn ? Für Klasse 2 Feuerwerk reicht es doch 18 Jahre zu sein um es abzubrennen oder liege ich da falsch?

    Ich danke euch
    Grüße
     
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  2. !8 ist richtig! Aber wer eine Genehmigung hat, darf man (wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist) auch selbst das Kat 2 Feuerwerk zünden! Absperren und Sicherheit nicht vergessen, dann klappt das schon! :)
     
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  3. Abstand einhalten zum Publikum und zu brennbaren Sachen wie Bäumen usw. Brandstufe beachten, Bereich absperren, Feuerlöscher zur Hand haben usw... . Falls einer kommen sollte bist du so abgesichert :) Viel Spaß und Feuer frei !
     
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  4. Bei F2 ist jeder fachlich Qualifiziert der das 18. Lebensjahr vollendet hat, lesen kann, die Gebrauchsanweisung versteht, die Sicherheitshinweise umsetzt, die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung berücksichtigt und am besten die Batterien zusätzlich gegen Umfallen sichert ;)
     
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