Bestimmung Bußgeld unrechtmäßig: 100m am Wald - BayWaldG.

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von SternenGalerie, 29. Aug. 2023.

  1. Liebe Pyros,

    wir haben heute einen Beschluss vom Amtsgericht Aschaffenburg erhalten, den wir euch nicht vorenthalten möchten.
    Wer in Bayern Feuerwerk macht kennt es. "Kein Feuerwerk in unter 100m Nähe zum Wald" - wegen dem Bayer. WaldG.
    Drei Bäume konstituieren aus Sicht der Behörden meist sofort einen Wald und somit ist auf 70% des Staatsgebietes kein Feuerwerk machbar. Pech.

    Uns hat dieser Passus in §17 Abs 2, 2) schon immer gestört. Denn hier heißt es:
    "In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon dürfen nicht 2) brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden".

    Aus unserer Sicht fällt ein professionell gezündetes Feuerwerk, durchgeführt durch einen staatlich geprüften Pyrotechniker, nicht darunter.

    Wir haben es vergangenes Jahr bei einer Show auf Privatgrund weniger als 100m zum Wald mal drauf ankommen lassen - und uns prompt 3.000€ Bußgeld eingefangen. Damit sind wir vor Gericht gezogen und heute haben die Richter der Behörde eine ordentliche Ansage gemacht:
    • Feuerwerk abbrennen ist kein "wegwerfen".
    • es ist unklar, wie unvorsichtig gehandelt worden sein soll
    • nur weil es Sommer war, heißt das nicht, dass Feuergefahr besteht
    • es handelt sich um pauschale Auslegung des Ordnungsamtes ohne jegliche Ermittlung der tatsächlichen Gefahr
    • nur weil man näher als 100m am Wald ist, kann man nicht von unvorsichtigem Handhaben ausgehen
    • Der Bußgeldbescheid wird vollumfänglich zurückgewiesen
    Man muss hinzu sagen, dass die Behörde diverse Fehler gemacht hat. Die vermeintliche "Untersagung" kam in einer Email und die Formulierungen waren rechtlich alles andere als bindend. Dennoch können die Formulierungen des Aschaffenburger Amtsgerichtes in Zukunft weiter vorgetragen werden.

    Vielleicht hilft es dem ein- oder anderen hier.
    Viele Grüße! [​IMG]

    SternenGalerie

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    Anhänge:

    xbloodmagic, Luu, Alohajoe und 71 anderen gefällt das.
  2. Glückwunsch zu diesen Sieg.
    Würde mich echt interessieren, ob diese Argumentation auch bei privaten FW als 27er Anwendung finden kann wenn man unter 100m zum nächsten Wald hat
     
  3. Glückwunsch das es geklappt hat und danke, dass ihr das durchgezogen habt.
    Dann gibt es endlich ein Urteil, auf welches man später Bezug nehmen kann.
     
  4. Es gibt ja schon seit einigen Jahren ein offizielles Schreiben vom Staatsministerium für Forsten in München, daß dieser Waldabstand bei einem professionellen Feuerwerk keine Anwendung findet :)
     
  5. Ausgedruckt und abgeheftet unter "Bekämpfung von behördlicher Willkür/Dummheit". :D

    Danke dafür! :good:
     
    Tibola, Hammer, THX-Sound und 8 anderen gefällt das.
  6. :applause:
     
  7. Ich bin ein wenig erstaunt darüber, dass in Bayern, wo eigentlich immer alles bis ins letzte Detail geregelt ist, Unklarheit darüber besteht, was den nun ein Wald ist.

    Bei uns in Luxemburg gibt es zum Beispiel ein Verzeichnis, in dem alle Waldflächen definiert sind. Anbei ein Link zur Karte aller offiziellen Wälder: https://map.geoportail.lu/theme/emw...layers=389-1514-677&opacities=1-1-1&time=----

    Jeder Baum, der sich nicht in einer der markierten Zonen befindet, mag zwar Teil einer Baumgruppe sein, aber er ist nicht Teil eines Waldes; und Gesetze, die sich auf Wälder beziehen, sind dementsprechend auch nicht anwendbar.
     
  8. Könnte hier auch ein super Titel für eine Kategorie im Forum sein :)
     
    Tibola und Tisie gefällt das.
  9. Gute Idee, aber bitte in einem nicht-öffentlichen Bereich, der nur für Senior Mitglieder mit mind. XXX (sinnvollen!) Beiträgen (kein Buchstabensalat-Nonsens) zugänglich ist.

    Das würde ich übrigens grundsätzlich begrüßen für viele Themen/Bereiche, dann könnten sich die ernsthaft interessierten Forianer viel offener austauschen und es gäbe auch viel weniger Stress & Arbeit für die Admins/Mods ;)
     
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  10. Schade dass man nur einmal gefällt mir drücken kann. :good::good:
     
    Knalleroldie, Condomino und Tisie gefällt das.
  11. Sehe ich kritisch. Denn dann sind viele Themen für Neulinge (sind ja nicht alle Polennöllerkids oder andere Trolle) nicht zugänglich und wäre m.E. der Anfang vom Ende des Forums.
    Ich hatte vor einigen Jahren auch 0 Beiträge und Senior erst seit 1-2Jahren nachdem ich mal 5 Bilder hochgeladen habe um die Punkte für Senior-Mitglied zu bekommen
     
    Erdmännchen gefällt das.
  12. #13 Tisie, 30. Aug. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 30. Aug. 2023
    Ja, da müssen die Newcomer dann halt durch und beweisen, dass sie eben nicht nur auf der Durchreise sind oder feindliche Späher ;)

    Ich bin ja auch nicht dafür, dass Forum komplett für die Öffentlichkeit abzuriegeln, aber ein separater Bereich für sensible Themen, wo man sich quasi in einem geschützten Raum offen austauschen kann, wäre schon gut und hilfreich.

    Ich will das Thema hier auch nicht mit dieser off Topic Diskussion highjacken, sorry dafür.
     
  13. Nein, ich finde grade sowas muss eigentlich an die Öffentlichkeit! Aber der Idee eines Bereiches für ältere Mitglieder finde ich durchaus diskutierbar.

    Respekt an @SternenGalerie das ihr das durchgezogen habt und euch nicht habt einschüchtern lassen!
     
    Tisie gefällt das.
  14. Sehr gut gemacht, vielen Dank für's Durchziehen :sneaky:

    Man kann auch daran wieder sehen, daß Behördenvertreter sich oft durch starke Meinung, aber wenig Sachkenntnis auszeichnen. Hier in Bayern ist es eigentlich recht vernünftig geregelt, aber auch ich mußte schon mal mit größerem Aufwand eine lokale Behörde davon überzeugen, daß ein "Verbot" eines von mir angezeigten Feuerwerks rechtswidrig wäre :cool:
     
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