Böller & Pfeifen Frage: Rechtliche Situation bei Bestellung von P1-Blitzknallern im Internet

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Marco_99, 12. März 2018.

  1. Das mit der eindeutigen und einheitlichen Regelung scheitert doch schon an den Bezirksregierungen. Wieviele gab´s noch gleich?. Irgendwas mit 40-50. Und jede hat ihre eigenen An- und Einsichten. Die einen dürfen keine Luftheuler verkaufen dafür aber CR. Mir wurde der Verkauf von T1 (Rauchgranaten und Breslauer Blitzlicht) verboten. Diskutieren zwecklos. Dafür darf ich Luftheuler verkaufen. Da sieht der gute Herr gar kein Problem. Aber keine Funke P1. Niemals. Geht garnicht :mad:
    Und wir wundern uns das wir verschiebene Standpunkte haben? Nicht wirklich. Oder? :rolleyes:
     
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  2. Ja mein Reden...gäbe es eine eindeutige Regelung bräuchten wir nicht soviel schreiben....Häää ?
     
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  3. Ja ich hatte es vor deinem Post hinzu editiert ... 100%iges Wissen gibt es nicht .... :)
     
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  4. :D:D Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen dass das alle Lesen. Danach kann dann Pyro das Forun schließen :D:D:p
     
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  5. Also ich gehe dann von 1.1G aus .
     
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