Indoor- und SFX Gesetzeslage in Frankreich für Deutsche T1

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von eventservice, 6. März 2001.

  1. Habe fragen zur Gesetzeslage in Frankreich ist, für den Einsatz von T1 Effekten z.B. Eisfontänen und Weco -Tape match-.

    Wer darf ?
    Mit was für auflagen ?
    Wie (evtl. Formular) und wo muß man es Anmelden ?
    Einfuhr von Deutschland nach Frankreich ?
    oder wer könnte infos haben?

    Daniel Schneider

    Vielen Dank schon mal im voraus.
     
  2. Eine Arbeit als Pyrotechniker in Frankreich ist ohne entsprechendes Cover eines französischen Kollegen und ohne Einfuhrerklärung seitens des franz. Transportministeriums nicht möglich.
    Die Menge des Materials ist da egal.
    Die Klassifizierung T1 gilt nur in Deutschland, in Frankreich gelten andere Vorschriften, der Effekt muß hier eine franz. Prüfnummer haben.

    Chris
     
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