Batterien & Rohre Kapriolen von Nico Klasse IV????

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von MSW, 13. Aug. 2004.

  1. Ich habe gestern von einem Klasse II Lieferanten Kapriolen (100 Schuß Batterie von Nico) geliefert bekommen. Als ich mir die Batterie ansah traute ich meinen Augen kam, das Ding ist auf Klasse IV umgelabelt!! Was ist denn da passiert? Im Gegensatz zu den anderen Klasse II Batterien waren die Kapriolen fast harmlos. Wer weis was?
     
  2. Die Kapriolen haben nun bereits seit längerer Zeit ihre BAM-Zulassung verloren, da die Qualität der importierten Ware leider stark nachgelassen hatte und es zu diversen Durchzündern kam.
    Cheers,
    -Michael
     
  3. Schade drum, war ne schöne Batterie :(
     
  4. Einige Onlineshops haben aber noch die Kapriolen "en masse" auf Lager. Alte Bestände dürfen genutzt werden.
    Z.B.: Pyro-Partner.

    Gehabt Euch wohl Gevatter...
     
  5. Hmm interessant ! FF hat mir letztes Jahr keine mehr verkauft, gerade wegen der erloschenen BAM-Zulassung, obwohl noch welche auf Lager waren.
     
  6. Waren es auch technische Gründe (Versager, Durchzünder) dass die Multiflash Fontänen hochgestuft wurden?
     
  7. Die wurden hochgestuft weil es keine sichere Handhabe für den Silvesterzündler gab. Die Multiflash haben keinen Standfuß, sondern müssen auf einen Rundstab gesteckt werden (ich nehme dazu 10cm-Stücke eines alten Besenstieles) oder in eine entsprechende Halterung. Das sagt zumindestens ein bekannter Feuerwerker. Da Weco wohl nicht einen Standfuß ranbauen wollte (neue Zulassung bei der BAM??) wurde das gute Stück halt in Kl.IV eingestuft. Aber mal im Ernst, wegen 378 Stück, die an Privatfeuerwerker verkauft wurden, würden sich die Zulassungskosten wirklich nicht lohnen. Wenn es denn der Grund ist, denn die Bengalischen Zylinderflammen haben ja einen ähnlichen "Befestigungsmechanismus" und laufen auch noch unter T1...
    Es gab übrigens sogar einmal eine Variante der Multiflash, welche in Kl.II eingestuft war...so richtig mit buntem Etikett und Gebrauchsanweisung drauf. Die war in einem Fontänensortiment mit dabei, ich hatte selbst mal so eine. Im Album tummelte sich mal ein Bild davon, ich habe es aber nicht wiedergefunden ...
    Nein, ich habe es nicht selbst gelöscht :D
    Viele Grüße,
    ***pyrodaemmi***
     
  8. Nun ja, der Gebrauch von Bengalen und Multiflash ist ja nicht gerade schwierig, steht ja schliesslich drauf was man machen soll, ausserdem sind Sonnen ja auch nicht gebrauchsfertig!;)

    Bei den Multiflashs hatte ich es einige male, dass der SP-Propfen verpufft ist mit einem leichten Knall, ohne jedoch die Fontäne zu zünden. Kein Beinbruch, kann man ja mit Litze nachzünden, trotzdem irgendwie ärgerlich wenns mitten in einem FW passiert.
     
  9. Da magst du recht haben, für ich sage mal 95 % der Forumsmitglieder ist dies kein Problem, für normale Zündler mit gesunden Menschenverstand auch nicht. ABER ein nicht unbedeutender Rest, der Silvester trinkt und zündelt, stellt sich da etwas, um nicht zusagen unbeholfen an :D Der Meinung ist auf jeden Fall die BAM, wie man immer wieder sieht. Und nicht mal unbegründet wie ich meine....
    Wie auch immer, es gibt ja jetzt auch Blinkbengalen in Kl.II von Keller, die sollen auch nicht schlecht sein wie ich hörte...
    Viele Grüße,
    ***pyrodaemmi***
     
  10. Wie auch immer, es gibt ja jetzt auch Blinkbengalen in Kl.II von Keller, die sollen a

    Genau so ist es, heißen "RÖMISCHE BLINKLANZE" und sie sind wirklich nicht schlecht.
    Sie blinken etwas schneller und brennen im gesamten nicht so lange, aber vorallem zünden sie zuverlässiger als die Kl.IV MF.

    MFG
     
  11. War natürlich falsch...
    Wieder mal falsch informiert gewesen...
    Die Dinger dürfen nicht verkauft werden, hätte ich mir eigentlich denken können...
     
  12. ja, was denn nun? *wirr*

    fakt ist, dass die in einigen shops noch auftauchen...ergo verkauft werden dürfen? so denk ich mir das..
     

  13. Trotzdem gab es sie im letzten Jahr bei Edeka unter dem Namen "Sternengewitter" zu kaufen. Der Chef wusste nichts vom Verbot und sagte mir die hätten ja ne BAM-Nummer. Außerem hätte ich Sie bei Wand-Boden auch kaufen können , wieder unter einem anderen Namen unter der Marke "Pyro".


    PS: ich habe noch 2 davon Zuhause, eigentlich mache ich mich damit ja wohl strafbar, auch wenn ich sie zünde. Was wäre z.B wenn einige Läden dieses Jahr wieder Restbestände davon verkaufen und ich aber beim illegalen Zünden(rein hypothtisch) erwischt werde, wenn ich dann sage da ist ne Bam-Nummer und die gabs auch noch zu kaufen? Und was ist wenn wirklich ein Unfall(durch dieses Durchzünden) passiert, ich mich aber in eben genannter Ahnungslosigkeit wiege? Wie sähe die Rechtssprechung dann wohl aus?


    Nordberliner
     
  14. Warum strafbar machen? Du hast sie (damals) ordnungsgemäss in einem Laden/Shop gekauft und wenn Klasse II draufsteht, darfste die auch zünden.

    Sollte es jemand merken, dann ist wohl eher der Laden/Shop dran.
     
  15. Mit der gleichen Logig dürfte man ja dann auch noch Vogelschreck verschiessen, die vor 1984 gekauft worden sind, damals konnte man die in Westdeutschland und Westberlin auch frei bei Otto-Boenicke kaufen. Vor meiner Zeit soll sogar BKS ( 10 gramm?) in normalen Kl II-Böllern erlaubt gewesen sein. Wurde wohl wegen dem RAF-Terrorismus verboten. Ich glaube kaum, daß es jemand erlaubt sein wird seine Historische KL II- Sammlung aus den 60ern zu verfeuern. Da steht dann ja wohl auch Klasse II mit BAM-Nummer oder so drauf.


    Nordberliner
     
  16. Was ne Diskussion!! Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass irgendjemand Silvester um 12 zu euch hinkommt und sagt: Ich habs genau gesehen, Sie haben die Kapriolen angezündet, obwohl die nicht mehr erlaubt ist. Ich ruf jetzt die Polizei!

    Gähn, auf die Antwort wäre ich mal gespannt.
     

  17. Natürlich nicht, ich habe deswegen ja auch "hypotetisch" geschrieben. Was ist aber wenn ein Unfall damit passiert? Wenn Versicherungen ja so genau nachforschen wie hier beschrieben, so daß sie nicht zahlen, wenn jemand illegal Elekrozünder für KII benutzt hat, obwohl der Unfall nichts damit zu tun hat, dann forschen Sie ja wahrscheinlich auch nach , ob die BAM-Nummer noch gültig war.


    Nordberliner
     
  18. Also eines sollte an dieser Stelle mal klar gestellt werden. Du als Konsument "darfst" darauf vertrauen dass wenn du dir am 29.12. 2004 eine Klasse II Cake kaufst, auch Klasse II drinn ist. Den Konsumenten trifft im Falle eines Unfalles bei sachgemäßer Verwendung absolut keine Schuld. Ist die Unfallursache darauf zurückzuführen dass es sich bei diesem Artikel um einen gefährlichen FW-Körper handelt, der aus Gründen der Sicherheit ("BAM ruft Alarm") wieder vom Hersteller bzw. Importeur zurückgerufen wird, dann trifft es den Händler der dir dieses Teil trotz der Rückholaktion bzw. des Verkaufsverbotes an dich abgegeben hat.

    Eine kleine ;) Rechtsstreitigkeit zu diesem Thema ist gerade in Österreich anhängig. Weco hat doch allen ernstens auf einige ihrer Cakes die Aufschrift: "In Deutschland und Österreich Klasse II - Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" (z.b. TDV) angebracht. Und dass dieses Teil in Ö keinesfalls in Klasse II einzustufen ist, dürfte jedem klar sein. Wen trifft es aber jetzt? Den Konsumenten, der ja nicht wissen kann was sich in so einer Cake an Material verbirgt, oder den Händler in Österreich der darauf vertrauen "darf" dass er beim Hersteller Feuerwerkskörper kauft die für den österreichischen Markt zugelassen sind. (Soll er die Teile denn zerlegen und abwiegen?)Ratet mal?

    Klar ist das bis jetzt immer gut gegangen, aber uuupss da ist doch glatt ein Unfall passiert?!?!

    In diesem Sinne


    Wolfgang
     
  19. Hallo Wolfgang
    schon lange nichts mehr von dir gehört, hoffe es geht dir gut!

    ich mache jedes jahr meine Tour bei mir in Eisenstadt und Umgebung und ich gebe mich meist als nichts wissender aus und frage bei einigen Artikel immer nach, wie blöd eben!

    Und da bin ich drauf gekommen das 95% der Standverkäufer nichtmal Ahung haben wieviel Gramm in einer Raketen sein dürfen und mir wurde ein sogenanntes Österreich Raketensortiment von Weco angeboten für 32 Euro und der Verkäufer sagte noch dazu; ja das rummst ordentlich hat eine Österreichische Füllung!

    Klein rene ist aber nicht gar so Blöde, und hab bemerkt das das Sortiment bei einem Großhändler (name sage ich nicht) für einen Empfohlenen Verkaufspreis von 15 Euro steht und es eine Deutsche 10g Füllung hat!

    Weiteres habe ich gefragt was denn das für Würfel sind, es kam die Antwort ; das ist eine Box, die Zündet man an und hat dann 10 Raketen abschüsse" da dürfte der Gute Mann schon gemerkt haben da ich doch nicht so blöde bin und habe ausgepackt,. das diese nicht erlaubt sind und schon gar nicht öffentlich, da wir 50g haben und bei der TDV keine 150 g, er meinte aber das kann er sich nicht vorstellen,
    es steht doch auf der Verpackung > In Deutschland und Österreich Klasse II, Abgabe unter 18 Jahren verboten!
    und er glaubt das auch und haltet sich auch daran

    Die Frage ist jetzt, wer ist Schuld, Weco ? Weco is das ziehmlich blunze was der Verkäufer damit macht,denn jeder Verkäufer muss wiessen welche Ware er verkaufen darf und welche nicht, aber da weco diesen Satz drauf schreibt, gibt es den verkäufern eben den glauben, das ist legal und verkaufen es auch, die Behördern die dann kontrollieren kommen bei uns, dennen ist das auch ziehmlich egal, weil es auf der Verpackung steht, darum stimmts auch,
    Und es wird auch immer Großhändler geben die das Ihren Kunden und Händler verkaufen werden, weil die sich auch abputzen können..

    aber es gibt jetzt einen Zusatz ;
    Nach Klarstellung des gesetzgebers sind diese Artikel vorerst in die Klasse III einzustufen, da diese Produkte jedoch in Deutschland als Klasse II genehmigt sind, sind in Österreich Bemühungen im Gange diese auch hierzulande als Klasse II zu genehmigen!"

    Fakt wird einfach sein, wer sowas haben will, wirds auch bekommen..
     
  20. noch mal zu den Kapriolen

    Also wenn ich nochmal zum Anfang zurückkehren darf:
    Habe ich das richtig verstanden? Die Cake ist nicht sicher genug, und deshalb darf sie nicht mehr als Klasse II Verkauft werden, jedoch einem Profifeuerwerker mit Berechtigsschein um die Ohren fliegen ????
    Das verstehe ich nicht. Wenn eine Batterie aufgrund Ihrer Satzmenge oder ähnliches umgestuft wird dann ist das ja eines, aber eine unzuverlässige Batterie einem Scheininhaber anzuvertrauen bringt doch auch keine größere Sicherheit.
    Sehe ich das falsch ???

    Gruß Lightonkel-Andi
     
  21. So ist es! Der durchschnittliche Sylvesterzündler greift sowieso viel lieber zum Superriesenraketensortiment um 20 € und kann sich gar nicht vorstellen, daß aus den kleinen Würfel mindestens genauso beeindruckende Effekte herauskommen. Nebenbei sei noch gesagt, daß die deutschen Importe oft zu horrenden Preisen angeboten werden. Schon gesehen: TDV um 25 €.

    Wolfgang
     
  22. das hat damit zu tun, das zb der otto normal Verbraucher das nicht kennt auch nicht die Preise , das aber gut aussieht und der Verkäufer noch seinen Senf dazu gibt, das is weltklasse muss man haben usw, dann zahlen das auch die Leute, sind aber zu frieden, kommen das nächste mal wieder, kaufen das auch nochmal, egal wieviel das kostet weils eben schön war und nicht so umständlich wie Raketen

    habe in Wien schonmal ne TDV für 45 euro gesehen und wie heis das dings nochmal Star Collection von weco ? für 60 euro
     
  23. @lightonkel-andi

    In Klasse IV reiht man auch Produkte die keine Bamzulassung mehr besitzen, nie besessen haben oder nie eine besitzen werden.
    Will ich die als Importeur dennoch "los werden", dann verkauf ich sie einfach als Klasse IV. Ist die billigste Lösung, traurig aber wahr.

    Ob sich allerdings ein Großfeuerwerker mit Berechtigungsschein so ein doofes (für Klasse IV Verhältnisse) Teil kaufen wird?



    lg

    Wolfgang


    @ Rene... ja .... war etwas im Streß, habe die Klasse IV Ausbildung hinter mir, und vor zwei Tagen auch die letzten Prüfungsfragen beantwortet. Jetzt dauerts nicht mehr lange und ich halt ihn in den Händen meinen Schein. :D :D :D :p :D :D :D
     
  24. Für kleine Hochzeits- und Barockfeuerwerke? Klar, warum denn nicht? Ist immernoch ein gutes Preis/Leistungsverhältnis.

    @Andi: Das Dingen ist nunmal, daß Feuerwerker anders mit Ihrem Material umgehen. Wenn man das rekursiv sieht, was du meinst, könnte man auch sagen: Warum die 300er nicht in Klasse II einstufen? Der Gegenstand wird dadurch doch nicht gefährlicher als er es schon ist ;)
    Es geht hier nicht um den Gegenstand ansich, sondern um die sichere Handhabung (Abstände werden auf Silvesterzündlerpartys nicht immer unbedingt eingehalten)
     
  25. Um mal kurz die Rechtslage zu erläutern.

    Die BAM behält sich vor, die Artikel entsprechend einzustufen. Diese Einstufung ist nicht fix. Das heißt, wenn es Gründe gibt, die eine sichere Nutzung durch den "Normalverbraucher" verhindern oder beeinträchtigen kann die Zulassung widerrufen werden.

    Diese Gegenstände dürfen dann NICHT MEHR VERKAUFT werden. Wer noch was im Schrank vom letzten Jahr hat, kann die natürlich noch abbrennen. Per definitionem sind alle Gegenstände, die keine Klasse II Zulassung haben ( egal ob mal vorhanden oder nie existent) der Klasse IV zuzuordnen und dürfen damit nur von Befähigungsscheininhabern gekauft und verwendet werden.

    Dieser Umstand bringt übrigens auch den Sponsor "Feuerwerksvitrine" in die Bredouille, da er Gegenstände ohne gültige Klasse II Zulassung an jedermann anbietet. Wundert mich, dass da noch niemand aufmerksam geworden ist.


    man geht davon aus, dass ein Befähigungsscheininhaber in der Lage ist, einen "riskanten" Gegenstand sachgerecht und mit entsprechenden Maßnahmen sicher zu zünden.

    Pyrodance
     
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