Besucher Probleme bei §27 Beantragung

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von 1397tm, 14. Okt. 2022.

  1. Hallo Freunde

    Ich möchte gern den 27er Schein beantragen, bzw habe diesen bei meiner Behörde(Kreis Warendorf) beantragt.

    Bitte schaut euch die Antwort auf meinen Antrag an.
    Vielleicht gibt es hemanden der Ahnung hat und mir helfen kann.

    Der Herr versucht einem das am Ende auch noch schlecht zu reden.
     
  2. Hallo Freunde

    Ich habe vor ein Paar tagen den Antrag auf ein Pyroschein §27 gestellt.

    Folgende Antwort kamm von der Behörde (Kreis Warendorf)

    Scheint kein Feuwerwerk Fan zu sein.
    Ich wäre dankbar wenn sich hier jemand findet der mir was dazu sagen kann und mir hilft.



    Guten Tag Herr Schreiber,


    hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags.


    Bevor ich die kostenpflichtige Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit einleite, bitte ich um Mitteilung, inwieweit Sie sich über den Umfang der entstehenden Kosten im Klaren sind.


    Erstellung Unbedenklichkeit / Zuverlässigkeit: 155,00 €


    Brandschutzbegehung der Lagerortstätte: bis 500,00 €


    Erlaubnis nach § 27 SprenG: 200,00€


    Anzeige jeder Veranstaltung bei der örtl. Behörde: 80,00 €


    Auflagen z.B. Gestellung Brandschutz: bis 300,00 €


    Haftpflichtversicherung für Pyro-Tätigkeit: bis ??????

    (Nicht über private Haftpfl. abgedeckt)


    Inwieweit wir Ihnen eine Schulung auferlegen, werden wir noch mit der Bezirksregierung abstimmen. Da für den Verkehr, Umgang, Verbringen und das Aufbewahren mit diesen Stoffen grundsätzlich ein Maß an Sachkunde vorhanden sein muss. Da hier Unwissenheit zu fatalen Fehlern führen kann bzw. bei Nichtbeachtung von Regelungen strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zwar fordert der Gesetzgeber keine Beschulung, trotzdem muss ein Nachweis für entsprechendes Wissen (Sachkunde) nachgewiesen werden. Diese würde dann in einem Fachgespräch, welches durch mich und einem Ingenieur der Bezirksregierung durchgeführt wird, abgeprüft.


    Also Sie sehen ein rundum teures Hobby.


    Mit freundlichen Grüßen


    [​IMG]
     
  3. Das klingt ja nach einem richtig positiv eingestellten Sachbearbeiter :rolleyes:

    Am besten finde ich noch den Satz unten: "Zwar fordert der Gesetzgeber keine Beschulung, trotzdem muss ein Nachweis für entsprechendes Wissen (Sachkunde) nachgewiesen werden" - ähm geht es noch :eek:, das wiederspricht sich ja selbst, denn der Gesetzgeber fordert keine Schulung. PUNKT

    Ein paar der Kosten mögen korrekt sein wie Erteilung der Erlaubnis und Prüfung Zuverlässigkeit, aber sehr hoch gegriffen. Notwendigkeit Haftpflicht stimmt, aber das kann man z.B. über den Röder Club relativ günstig abdecken. Die Anzeige von Feuerwerken bei der Behörde ist in der Regel eigentlich kostenlos.

    Naja der Antrag soll dir halt kategorisch mies gemacht werden...

    Gibt hier noch ein paar Spezis die gerne Sachbearbeiter auseinander nehmen, die melden sich sicher noch ;)
     
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  4. Ja der Kreis WAF....

    ich habe öfter beruflich mit dieser Kreisverwaltung zu tun. Die wissen grundsätzlich alles besser....bis man ihnen (zur Not mit richterlicher Hilfe) das Gegenteil nachweist.

    Schon der Punkt mit dem nicht notwendigen Sachkundenachweis. Geht meiner Meinung nach gar nicht. Mich würde mal interessieren, welche MA das Schreiben verzapft hat (gerne per PN). Ich kenne da Einige z.T. persönlich.
     
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  5. Ne, ich bin kuriert, nachdem man selbst von den Leuten, denen man eigentlich helfen möchte "einen drauf" bekommt.

    Hier ein Beispiel und ich fand Deine Unterstellung weiterhin eine Frechheit und ärgere mich da heute noch drüber.

    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk


    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
     
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  6. Ich wäre sehr froh wenn mir helfen helfen kann und mir sagen kann was ich nun tun kann
     
  7. Höre ich da gekränkte Eitelkeit :p:D

    ich habe im Gegensatz zum Threadersteller hier - nicht nach Hilfe gefragt. Das sollte man dann auch akzeptieren und nicht versuchen mir eine andere Sichtweise aufzudrängen - auch wenn es vielleicht gut gemeint war. ;)
     
  8. Den oben verlinkten Thread lesen, da steht alles mehrfach drin.
     
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  9. Hab ich schon etwas aber es sind 236 Seiten.
     
  10. Schreib sonst mal Condomino ne PN, der hilft gerne und ist da sehr aktiv ;)
     
  11. Aber erst wenn von den 236 wenigstens 75% gelesen und verarbeitet wurden. Da sind nämlich schon über die Hälfte der auftretenden Fragen obsolet...
    Weist schon, Silbertablet gegen ein Grundmaß an Eigeninitiative.

    LG Matze
     
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  12. Sooo, habe mich jetzt knapp 3 Stunden mit lesen befasst, jetzt weiß ich wie die Behörden bzw SB so drauf sind.
    Aber konkret helfen in meinem Fall tut mir das nicht.
    Habe auch keinen ähnlichen Fall wie meinen finden können.
     
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  13. Na, nicht richtig gesucht... :D Ich sitze - immer noch - an zwei ähnlich gearteten Sachen. Sorry an die Betroffenen das es nicht schneller geht.

    Ich schreib nachher mal ein paar Gedanken hier rein. ;)
     
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  14. Also erstmal reichen die letzten 100 Seiten, denn vieles wiederholt sich mittlerweile und ob die ältesten Beiträge noch aktuell sind .. :unsure:
     
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  15. Vielen Dank
     
  16. Stecke nicht ganz so tief in der Materie da der 27er für mich persönlich nicht lohnt als reiner Silvester zündler, aber ist einiges was sogar mir sofort auffällt:

    Erstellung Unbedenklichkeit / Zuverlässigkeit: 155,00 €
    Jetzt nicht besonders günstig, aber wenn sie einem Steine in den Weg legen wollen wohl eine der Möglichkeiten die Kosten für den 27er in die Höhe zu treiben.

    Brandschutzbegehung der Lagerortstätte: bis 500,00 €

    Die 500€ halte ich für extrem übertrieben, wenn man denn überhaupt ein Lager hat, was ja keine Vorraussetzung ist, ist das ein Kellerraum o.Ä. wo eine Begehung 10 Minuten dauert.

    Erlaubnis nach § 27 SprenG: 200,00€

    Kann soweit ich das rausgelesen habe jede Gemeinde in gewissen Rahmen selbst festlegen die Höhe und 200€ muss man sich wohl mit abfinden.

    Anzeige jeder Veranstaltung bei der örtl. Behörde: 80,00 €

    Ist wohl auch eher ungewöhnlich, ob das zulässig ist kann ich aber nicht sagen.

    Auflagen z.B. Gestellung Brandschutz: bis 300,00 €

    Sollte von der Örtlichkeit abhängen, im Normalfall sollten Feuerlöscher und ein paar Eimer Wasser da eigentlich reichen, Brandwache etc. sehe ich eher bei größeren Veranstaltungen im Gewerblichen Bereich.

    Haftpflichtversicherung für Pyro-Tätigkeit: bis ??????

    (Nicht über private Haftpfl. abgedeckt)

    Gibt durchaus Beispiele hier im Forum wo das über die private abgedeckt ist, muss man sich mit dem eigenen Versicherer drüber unterhalten, ansonsten war hier Röderclub ja schon als günstige Alternative genannt.


    Sachkundenachweis ist für 27er F3 nicht nötig, glaube da hat der SA Allgemein einiges in Bezug auf privat/gewerblich und F3/F4 durcheinander gebracht, was nicht gerade für die Qualifikation des SA spricht.
     
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  17. Erstellung Unbedenklichkeit / Zuverlässigkeit: 155,00 €
    Das erstellt schon einmal grundsätzlich nicht der SB. Der fragt über die üblichen Kanäle einfach nur ab... Dafür gibt es auch keine Kosten laut Gebührenordnung... Die sind in der Erteilung inkludiert.

    Brandschutzbegehung der Lagerortstätte: bis 500,00 €
    Der 27er lagert grundsätzlich nicht. Siehe KMR nach LR410.

    Erlaubnis nach § 27 SprenG: 200,00€
    Da wirst du nicht drum herum kommen. Laut (Bundes)Gebührenordnung geht's da von... bis... (hanmmerharte 850€)

    Anzeige jeder Veranstaltung bei der örtl. Behörde: 80,00 €
    WTF? Da müsste man sich die Gebührenordnung deines Kreises/Bezirkes mal näher ansehen...

    Auflagen z.B. Gestellung Brandschutz: bis 300,00 €
    Auflagen ja aber die müssen auch begründet sein und nicht schon einmal pauschal im Vorfeld. Brandschutz geht den SB mal gar nichts an, das ist deine Aufgabe.

    Haftpflichtversicherung für Pyro-Tätigkeit: bis ?????? (Nicht über private Haftpfl. abgedeckt)
    So ein Unsinn... Nur als Beispiel - Württembergische VS. Hab ich selber und auch schon hier vermittelt. Läuft.

    Inwieweit wir Ihnen eine Schulung auferlegen, werden wir noch mit der Bezirksregierung abstimmen. Da für den Verkehr, Umgang, Verbringen und das Aufbewahren mit diesen Stoffen grundsätzlich ein Maß an Sachkunde vorhanden sein muss. Da hier Unwissenheit zu fatalen Fehlern führen kann bzw. bei Nichtbeachtung von Regelungen strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zwar fordert der Gesetzgeber keine Beschulung, trotzdem muss ein Nachweis für entsprechendes Wissen (Sachkunde) nachgewiesen werden. Diese würde dann in einem Fachgespräch, welches durch mich und einem Ingenieur der Bezirksregierung durchgeführt wird, abgeprüft.
    Ganz salopp: Blablabla am A*rsch! Sprengstoffrecht ist Bundesrecht. Ende der Durchsage. Keine FK bei F3!
    Wenn er das möchte, kann er es gern bezahlen...
    Ich würde erstmal nen rechtsmittelfähigen Bescheid im Bezug auf dieses Schreiben verlangen. Mit entsprechenden §§ der Gebührenordnung, SprengG und SprengV... EU Richtlinie hab ich gerade nicht griffbereit aber die gilt auch noch...

    LG Matze
     
  18. Hallo Matze. Das hört sich ja alles schonmal ganz gut an, du kennst dich aus. Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mich dabei unterstützen würdest ein Schreiben aufzusetzen was an den SB geht.
     
  19. Wie gesagt, ich sitze parallel an zwei 27ern des Grauens, die auch sehr in deine Richtung passen. Ich kann dir anbieten das noch mit zu erledigen. Nagel mich aber bitte nicht auf nen Zeitraum fest. Auf Arbeit ist Land unter und das Forum bleibt Hobby. Wenn's in Stress ausartet, muss ich Geld dafür verlangen... :rolleyes:

    Falls sich jemand der anderen Verdächtigen ;) mit einschalten möchte, bitte melden. Danke.
     
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  20. :confused: Unglauglich was der SB da teilweise raushaut.
    Wenn du damit durch bist, kleiner Hinweis an den SB. Er soll mal lieber die ganzen Pflanzen
    aus dem Büro entfernen. Hab gehört, Pflanzen im Schlafzimmer sollen ungesund sein.
     
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  21. Oh man die Antwort ist ja echt zum kotzen! Meine Meinung wenn man so einen SB hat wie deinen und der sich richtig quer stellt sind deine Erfolgsaussichten einen vernünftigen 27er zu erhalten ziemlich gering. Aber trotzdem viel Erfolg!

     
  22. Will ja nix sagen, aber wie wäre es, wenn du dir anhand der Informationen selber erstmal eine Antwort ausdenkst und eventuell wieder hier postest?
    Können wir ja drübergucken und sagen wenn was in die völlig verkehrte Richtung geht nach dem Motto ("Ich darf das guck ins Gesetz") ;)

    @Andreas120001
    Muss ja nichtmal gleich völlig quer stellen sein. Denke eher, das ist nach dem Motto: Nee, hab ich grad gar kein Bock drauf. Ich schau mal in verschiedene Gebührenlisten und schreib dem ganz viele Kosten zurück die vielleicht entstehen. Dann lässt der das gleich.

    Deswegen lieb, nett aber bestimmt und Paragraphenfest.
    Mir wollte die Baubehörde gleich mal ne Baugenehmigung für einen Altbau verkaufen, weil gelegentlich Feuerwerk drin sein könnte :D
     
  23. Da hast du recht! Man muss sich und die Sache schon gut verkaufen können! ;)

     
  24. Nö, das passt zum Kreis WAF. Hab oben schon geschrieben, ich habe öfter beruflich mit den Damen und Herren zu tun...ist ne längere Geschichte. Kurz aber: was ich da bei den SB an Unwissenheit in Bezug auf das jeweils gerade bearbeitete Sachgebiet erlebe ist unfassbar. Der jeweilige SB hat dann aber ein Selbstbewusstsein ...unglaublich. Wir sind dann immer mit mehreren Kollegen mit der Sache betreut. Wir haben die Gesetze schriftlich vorliegen und der SB behauptet das Gegenteil. Hin und wieder hilft dann halt nur noch der jeweilige Fachanwalt/Richter. Die Kosten gehen dann halt zu Lasten des Kreises. Wir sind da mittlerweile schmerzfrei. Keine Ahnung was da in dem Laden los ist. Das Vorgehen gegenüber dem TE passt aber in das Bild, was ich von der Kreisverwaltung habe. Bin mal gespannt, wie das ausgeht.
     
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