Signalmunition schiessen mit der schreckschusswaffe

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Dynaknall*, 14. Dez. 2005.

  1. was passiert wenn ich an Silvester beim schiessen mit einer schreckschusswaffe erwischt werde. Bekommt man eine Anzeige und werden die Pyros dann beschlagnahmt?
     
  2. Grundsätzlich darfst Du an Silvester mit Schreckschußwaffen schießen, wie auch das ganze Jahr hindurch. Details sind in den FAQ´s (noch zur Bearbeitung) zu finden.




    Suchfunktion Hilft!
     
  3. Schreckschusswaffen sind sowieso nicht besonders vorteilhaft für die Ohren, denn sie sind ungefähr genauso laut wie Böller, mit dem Unterschied dass die Detonation direkt neben einem stattfindet.

    Aber wems gefällt solls machen...
     
  4. @ azrael: Ja, ich kenne dieses Forum und schreibe unter anderem Namen auch dort. Wenn ein einzelner Beamter aber meint, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können so ist dies sein Problem. Her Steegemann ist unter Waffenbesitzern bestens bekannt und es gibt viele die Ihn gerne zum Halten der Zielscheibe einstellen würden.


    Der passende Gesetzestext der zitiert wird:
    bezieht sich auf das Schießen mit Waffen in der Öffentlichkeit. Da aber der Garten oder auch der Balkon befriedetes Besitztum sind, ist dieser Absatz hier eindeutig nicht zutreffend.

    Zusätzlich muß man auch noch sagen, daß in diesem Fall eine untergeordnete Behörde der Vorgesetzten widerspricht...... und dies ist somit eine eindeutig nicht zulässige Aussage.


    :D
    Ich teile eindeutig diese Meinung!
     
  5. Nicht ganz richtig. Dieser Herr Steegmann ist nicht irgendwer sondern ein vom Innenminister eingesetzter Sachkundiger, der in Vertretung Erlässe beschließt und dem Innenminister als Berater beisteht. Polizei und die Vollzugsregeln sind Ländersache und somit hat dieser Mann, neben dem Innenminister, das letzte Wort und die Authorität, wie man es dreht und wendet. Jeder Polizeibeamter muss diesem Menschen Folge leisten. Ob er dies auch tut, ist eine andere Sache.
    De facto setzt er sich nicht über geltendes Recht hinweg, legt einige Sachen jedoch, legitimiert durch den Föderalismus, für die Vollzugspraxis der Beamten "deutlicher" aus.

    Lest euch bitte im obigen Forum die aktuelle Sachlage an. Der Rechtsanwalt der Zeitschrift Visier wird die momentan gültige Rechtslage wohl nochmal prüfen.
     
  6. Wie in den Schreiben auch schon genannt, gibt er die Anweisung seines obersten Dienstherren, des Bundesinnenministers, nicht an die nachgeordneten Denststellen weiter. Dies alleine ist schon eine grobe Fahrlässigkeit!

    Des Weiteren ist Deine Argumentation in diesem Punkt auch nicht ganz schlüssig. Das Polizeirecht ist zwar Ländersache, jedoch handelt es sich bei dem Waffengesetz um ein Bundesrecht und dessen Auslegung wird auch auf Bundesebene entschieden. An diesem Punkt kann auch ein Bundesland durch die Meinung eines einzelnen Beamten nichts ändern.

    Sicherlich kann das hier vorliegende Problem im Amschluß nur durch eine gerichtliche Entscheidung eindeutig festgelegt werden und ich persönlich würde eine solche begrüßen und notfalls auch provozieren wenn ich betroffen wäre.


    So, um zu schließen: Ich werde über Weihnachten die FAQ´s noch einmal überarbeiten und die Auslegung des freundlichen Herren auch mit darstelen.
     
  7. Inwiefern er die Anweisung zur Vollzugspraxis da "eindeutig auslegen" darf sei dahingestellt, klar. Allerdings ist dies, bis ein Urteil vorliegt, geltendes Recht bzw. Anweisung für das Verhalten der Polizei. Es nützt momentan gar nichts diesem Mann seine Kompetenzen abzusprechen, er hat sie einfach inne. Ob er dabei falsch vorgegangen ist müsste dann natürlich geklärt werden. Sollte dies aber auf Bundesebene irgendwann stattfinden, denke ich nicht, dass Pyromunition zu Silvester je eine öffentliche Erlaubnis bekommen wird. Das Wort Waffe hat nun einmal eindeutige Signalqualitäten und jeder Politiker der dies hört (und selbst nicht davon betroffen ist), wird natürlich versuchen den Waffenbesitz und die Waffenbenutzung erst recht so weit einzudämmen wie es eben geht. Dann kommen so schwummerige Gesetze dabei raus wie: Besitz ja, Gebrauch um Gottes Willen nein! So, wie wir es auch aus anderen Gesetzen schon längst gewohnt sind.

    Armes Deutschland.
     
  8. Eine Kleinigkeit haben wir aber beide übersehen. Das Dokument ist von letztem Jahr!


    Die Anwälte von Visier werden heute wohl eine lustige Anfrage bekommen, wie ich ulli verstanden habe.
     
  9. Ich hab bis jetzt nur ne 6mm. Die ist gar nicht so laut. Ist auf jeden Fall nicht störend für meine Ohren. :)

    Wollte mir noch ne P22 (9mm) zulegen, aber das wird dieses Jahr nichts mehr. :(

    Naja, auch wenn das Schießen in NRW verboten ist (?), ich werd trotzdem ballern und mir nicht meinen Spaß verderben lassen! Nur weil ein paar Idioten mit den Knarren Schei**e bauen? Ne danke...
     
  10. Ich persönlich schieße nun seit 12Jahren mit SSW an Silvester.Dabei habe ich noch nie ein Problem mit der Justiz gehabt.Wer sich damit auskennt und die Sache ordentlich benutzt, emkay, der wird auch in Ruhe gelassen.
    Man muss ja nicht mitten im Block ballern, bissi auserhalb gehen und dann klappt das schon ohne Probleme.
     
  11. Hallo an alle!

    Ich besitze auch einige schreckschusswaffen, und habe mich auch mal erkundigt. Ich wollte mir diesen kleinen Waffenschein kaufen, damit ich sylvester ballern kann, aber da hat mich der herr beamte korrigiert: sylvester darf man nicht schiessen ausserhalb seines besitztums egal ob mit oder ohne waffenschein, ich weiss jetzt auch nicht was das für Konsequenzen hat einfach der strasse zu schiessen, aber ich lass es diesesjahr mal sein.


    mfg
     
  12. Nochmal für alle: man darf mit den sog. 'freien Waffen' - dazu zählen auch Luftdruckwaffen bis 7,5 J und Soft-Air sowie Paintball - nur auf befriedetem Besitztum schießen. Dabei muß unter allen Umständen sichergestellt sein, daß die Geschosse (Pyroartikel, Diabolos, Farbkugeln usw.) eben jenes umzäunte Gelände bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waffen nicht verlassen können.

    Bei Luftdruckwaffen muß der Schießstand bestimmte Anforderungen erfüllen (Schützenstand überdacht, Blenden usw.). Paintball ist sowieso nicht ohne (braucht Riesenfläche).

    Signalwaffen werden bestimmungsgemäß senkrecht nach oben abgefeuert. Ein Balkon zum großen, abgezäunten Garten ist o.k., ein Balkon zur Straße nicht, weil die Munition kaum genau über dem Balkon bleibt. Zwar wird das SEK nicht die Wohnuing stürmen, aber es bleibt das Risiko zivilrechtlicher Ansprüche (schwache Patrone befördert Leuchtkugel auf Auto: Lackschaden) und wenn jemand eine Anzeige erstattet, wird ermittelt...
     
  13. #14 Matrix007, 15. Dez. 2005
    Zuletzt bearbeitet: 12. Sep. 2007
    Hi ich suche ein Video von der Flash XXL von ABA für Schreckschusswaffen siehe Bild .


    Gruss Matrix007
     
  14. Nee :) Ich habe in dem Thread auch erwähnt, dass es von 2003 ist und 2004 neu datiert wurde.

    Falls du es noch nicht gemerkt hast: Es stammt von mir! Mein Vater hat es, da er Polizeibeamter ist, auf den Schreibtisch bekommen. Er und seine Kollegen haben dieses wie letztes Jahr die Anweisung bekommen, Leute die mit SSW schießen zu belehren (Ordnungswidrigkeit). Der Schrieb ist für die Beamten nämlich so lange gültig, bis ein offizieller Widerruf kommt. Das war bis jetzt aber noch nicht der Fall.

    Verstehst du jetzt? Also müssen Beamte die SSW-Benutzer verwarnen. Aber: Welcher Beamte das auch wirklich macht, ist die andere Frage. Es wird mit Sicherheit keine Polizeistreife an Silvester durch die Gegend fahren und die Leute auf ihr Silvesterequipment untersuchen. Also: Rein rechtlich verboten (in NRW), jedoch kaum nachzuvollziehen.

    Solange die Leute auf ihren Grundstücken schießen (wie bisher), sollte es auch nicht weiter auffallen. Trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl zurück.

    @ stefan-1: Sollte irgend jemand dir ans Bein pissen wollen, kann er das in jedem Fall tun. Das ist das Problem an der ganzen Sache.

    Und nochmal für alle ein Auszug aus der Faq:
    " [...] das Schießen dem Gesetz nach nur auf dem eigenen, befriedeten (umzäunten) Besitztum erlaubt, wenn das Geschoß (Leuchtstern) das Grundstück nicht verläßt. Da die Flugweite bei einem 40° Schuß mit Geschossen, die Eigenantrieb besitzen, bis zu 100 m beträgt wird man nicht umhinkommen, eine Weide oder sehr große Wiese aufzusuchen. Diese praktische Einschränkung wird aber durch eine Stellungnahme des BMI relativiert. Darin heißt es, daß beim Schießen mit Signalwaffen nur auf Verwendungssicherheit zu achten ist. Für Euch heißt das: NACH OBEN! [...]"

    Genau um diese Aussage geht es. Der NRW Referent, der den Polizeibeamten in NRW die Vollzugsanweisungen gibt, erkennt die obige Aussage des BMI nicht an .
     
  15. Beweislastumkehr. Der Schütze/Antragsteller oder was auch immer muß nachweisen, dass ...Er ist schließlich derjenige, von dem die Gefährdung ausgeht. Läuft bei "jedem" Antrag so. Und ohne Antrag keine Erlaunbnis und ohne Erlaubnis -> mindestens Fahrlässigkeit (wenn was passiert), aber zumindest OWi.

    LG
    Thomas
     
  16. Eine Beweislastumkehr in so einen Fall ? Mehr als unwarscheinlich. :rolleyes:
     
  17. Die Leute, die auf Ihren Grundstücken schießen machen auch nicht wirklich etwas falsch! Sie können sich immer noch auf die Stellungnahme des BMI berufen, die dann nach Auffassung des FWR auch vor Gericht wahrscheinlich Bestand haben wird, oder müssen halt einen goßen Garten haben...
    Ob die Polizei die bösen SSW-Schützen auch noch verwarnt ist dahingestellt. Wenn jemand in der Öffentlichkeit ballert, werden sie wahrscheinlich eine mündliche Verwarnung aussprechen, oder kennst Du eine 2er Streife die einer Bande Jugendlicher alle Knarren abnehmen will. Im Endeffekt heißt es dann: "geht irgendwo anders hin"

    Wobei er sich damit auf sehr dünnes Eis bewegt und dies eine Dienstverfehlung darstellen könnte. Die Polizeibeamten sind nicht unbedingt angehalten, einen illegale Anweisung zu befolgen!
     
  18. Ähm...du glaubst doch nicht wirklich das ein Referent, ein vom Innenminister eingesetzter Berater, einfach aus Lust und Laune bzw. Antipathie gegenüber Waffenbesitzern etwas "illegales" macht?? Ich wäre mit diesem Wort sehr, sehr vorsichtig! Der Schrieb ist jetzt sei 2 Jahren gültig und bis jetzt ist noch nichts dagegen gemacht worden. Außerdem hat der Innenminister durchaus davon Kenntnis genommen.

    Wenn zwei Jugendliche auf der Straße damit ballern, bekommen sie mehr als nur ein Ordnungsgeld. Warum? Dadurch das sie die Knarre am Leib tragen, damit also "führen", begehen sie sogar eine Straftat!! Es ist nicht so einfach wie du denkst. Nur wenn sie auf dem Grundstück ballern, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Glaub mir, mein Vater ist Polizist und weiß wie dämlich das alles ist, letztendlich sind seine Kollegen aber dazu gezwungen so zu handeln. Man kann da nur auf "gesunden Menschenverstand" hoffen bzw. anders ausgedrückt: Hoffen dass sie ein Auge zuzudrücken.

    Natürlich kann sich jeder auf das BMI berufen, klar. Dann sagt der Polizist "Ja dann geben sie das Teil mal her, Beschwerden schriftlich zur Geschäftsstelle, tschüss". Die sind angewiesen ihre Arbeit zu machen, feilschen ist da nicht großartig. Sie führen die Anweisungen durch und sind nicht dazu gezwungen, sich über Waffengesetzdiskussionen einzulassen. Das passiert dann nachher. Und auch wenn man im nachhinein Recht bekommt (was auch noch nicht sicher ist): Der Tag ist erstmal gelaufen.

    Und letztendlich ist das BMI egal. In erster Linie gilt hier erstmal was das Land NRW sagt. Ob man nachher dann vor Gericht zieht und einen Urteilsspruch erwirkt bzgl. Kompetenzübertretung im Rahmen des Föderalismus, ist jedem (Geldbeutel) selbst überlassen.

    Ich find das auch alles beschissen. Aber ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass diese Verfügung nicht von irgend einem Clown kommt der nix zu sagen hat.

    Es bleibt wie es ist: Es ist streng rechtlich gesehen momentan illegal bzw. die Polizei soll laut Verfügung handeln (bis ein Anwalt die Sache geklärt hat), ob die Polizei das aber selber weiß und ob sie eingreift ist natürlich eine andere Sache.
     
  19. Falsch, bei einer Owi sind Polizeibeamte eben *nicht* unbedingt gezwungen Maßnahmen zu ergreifen. Das Einschreiten liegt im Ermessen des Beamten.
    Was das Führen einer Waffe ohne KWS angeht stimme ich dir allerdings zu.
     
  20. Ich befinde mich zur Zeit in einem Rechtsstreit mit der Waffenbehörde in Berlin, da diese meiner Meinung nach etwas Illegales tun und mein Anwalt sieht es genauso. In der Regel treten solche Zustände durch Unkenntnis oder Ignoranz auf.

    Das bisher nichts gegen dieses Schreiben unternommen wurde, dürfte an der tatsächlichen Situation auf den Straßen (Beamten und OWI Anzeigen an Silvester :D ) liegen. Wenn Waffen geführt werden handelt es sich um eine Straftat und es muß eine Reaktion erfolgen. Beim Schießen im Garten..........keine Straftat und maximal eine OWI nach diesem Schreiben..... wer schreitet da ein?
     
  21. Ich schiesse seit 1992 mit einem 6mm-Revolver! Die sind im Übrigen nicht so laut wie Böller... das trifft schon eher auf die 9mm-Munition zu! Zwar ist der Effekt nicht so intensiv wie bei 9mm, aber dafür ist die 6mm-Munition sehr günstig im Vergleich zu 9mm!

    Da ich glücklicherweise eher "weiter draussen" Silvester feiern werde, glaube ich nicht, das es da Probleme geben wird! Kommt halt wirklich auf das Umfeld an (Nachbarn, die sich evtl. beschweren könnten usw.) ... ansonsten dürfte man da kaum Probleme mit seiner Waffe haben .. selbst bei Pyros hat hier keine was gesagt! Ausserhalb des Silvesterabends schiesse ich garnicht ..da würde es aber sicher mehr (negativ) auffallen...
     
  22. Also ich schiesse schon seit 1989,da hab ich auch mit einer 6mm angefangen.
    Ab 1993 bin auf 9mm umgestiegen und fand es viel besser.(Lauter,Flughöhe u.s.w.)
    Seit dem ist auch nichts passiert.außer an silvester würde ich auch nicht schiessen,nur
    vielleicht an WM Spieltagen,machen auch alle hier.Hoffe dieses Jahr wird es auch keine Probleme geben. SCHÖNES SCHIESSEN AN ALLE PISTOLEN FANS!!!!!!
     
  23. Ja, wenn Du keinen "kleinen Waffenschein" hast, bekommst Du ne Anzeige. Wenn Du Pyroknallpatronen schiesst, bekommst noch ne dickere Anzeige...
     
  24. Ich habe gar keine Knallpatrone
     
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