Handhabung & Technik Neuer Unsinn im Großraum Berlin bezüglich Verhinderung Feuerwerke

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Adnan Meschuggi, 29. Aug. 2023.

  1. Hallo zusammen,

    aufgrund eines intensiven "Kampfes" einer Gemeinde gegen ein von uns angezeigtes Feuerwerk hatten wir rechtliche Fragen im Umgang mit dieser Behörde.

    In diesem Zusammenhang wurde seitens eines bekannten Juristen bekannt, dass im Großraum Berlin neuerdings mittels einer besonders infamen Methode versucht wird, Feuerwerks-Anzeigen unmöglich zu machen.

    Folgendes wurde mir zugetragen:
    Feuerwerker X zeigt ein Feuerwerk an, z.B. mit Sicherheitsabstand 200m
    Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers liegt vor.
    Bisherige Praxis: Wenn sonst nichts dagegen spricht konnten keine weiteren (sinnbefreiten) Vorwände erhoben werden. Der Feuerwerker konnte das Feuerwerk abbrennen.

    NEU:
    Die Gemeinde/Behörde behauptet, der Feuerwerker benötige neben der Erlaubnis des Eigentümers des Abbrennplatzes auch die ALLER angrenzenden Grundstücke, d.h. der Feuerwerker müsse nun 5-200 Personen befragen und von JEDEM EINZELNEN die entsprechende Erlaubnis einholen.
    Dagegen wird juristisch vorgegangen.

    Meine Frage hierzu:
    Gibt es auch andere Gebiete/Bundesländer, in denen dieses - nach Sichtweise des Juristen - illegale Verhalten angewendet wird? Ist jemand hier davon betroffen, gibt es juristische Lösungswege die auch andere Feuerwerker benutzen können?
     
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  2. Auf welcher Grundlage verlangen sie denn die Erlaubnisse der angrenzenden Grundstückseigentümer?
     
  3. Betreff: angrenzende Grundstücke sind ( jedenfalls im Baurecht) so viel ich weis, nur die direkt angrenzende Grundstücke ( also Grundstücke an Grundstück ) des betreffenden Grundstückes............. also nicht die nächsten und nächsten Grundstücke des Viertels............
     
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  4. #4 Adnan Meschuggi, 29. Aug. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 29. Aug. 2023
    Hi,

    soweit ich es verstanden habe geht es so

    AAAAMMMLLLKKK
    AAAAMMMLLLKKK
    BBBXXXXXXXXXJJJJJJ
    BBBXXXXXXXXXIIIIIII
    CCCXXXXXXXXXHHHH
    DDDEEEEFFFFFGGGG
    DDDEEEEFFFFFGGGG


    X = Abbrenner,
    A - M gegen den Uhrzeigersinn sind die jeweiligen Grundstücke (krieg die Grafik nicht eingebunden, daher so)

    A-M wären die Grundstükce der Nachbarn, Abbrennplatz ist logischerweise der Platz wo man das Feuerwerk abbrennt.

    Ob darüber hinaus weitere Grundstückseigentümer zustimmen sollen ist mir unbekannt. Wie beschrieben bekam ich darüber Kenntnis und frage hier nach ob und wenn ja in welcher Form dies durchgeführt wird.

    Eine Rechtsgrundlage dafür sieht der Jurist NICHT, ich bin kein Jurist und wie beschrieben frage ob dieser Information hier nach.
    Bitte also keine "wieso weißt Du das nicht" oder "alles gelogen"-Aussagen einstellen

    herzlichen Dank dafür.
     
  5. in Berlin wundert mich nix mehr nach meinem Abenteuer mit dem Grünflächenamt.
     
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  6. Versteh ich das richtig, das du die angrenzenden Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten sollst/musst, auch wenn dein Abbrenner inkl. des Sicherheitsbereich von 200m komplett auf dem Grundstück liegt für das dir die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt?

    Dann wäre die Frage nach der Grundlage definitiv berechtigt.

    Für alles weitere würde ich nach dem "Schrecken aller SB - Albtraum aller Behörden" rufen - @Condomino :D:p
     
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  7. Puh, starkes Stück.

    Riecht schon irgendwie nach Willkür und einer gewissen "Amtskreativität".

    Wenn ich mich in die andere Seite hineinversetzte, wär das ja durchaus eine zu übernehmende Idee.

    Daher bitte unbedingt hier berichten, wie es juristisch ausgegangen ist.
     
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  8. Reibe nur die Lampe wenn du mich wirklich ertragen kannst... :rolleyes::D

    Mir fehlt bei dieser Konstruktion, die gesetzliche Grundlage nach geltendem Bundesrecht.
    Diese sollte man schriftlich, mit Fristsetzung anfragen.
    Nur erstmal für den Anfang
     
  9. Ist der Sicherheitsbereich innerhalb des Abbrenngrundstückes (was also mindestens 400mx400m ist), oder erstreckt sich der Sicherheitsbereich auf andere Grundstücke? Und diese müssen zustimmen?
     
  10. Als Berliner interessiert es und natürlich auch was hierbei rauskommt.
    Das "Informieren" der angrenzenden Grundstücke gab es ja schon länger. Aber die Erlaubnis ist neu .. und natürlich Blödsinn :)
    Halte uns mal auf dem laufenden.
    Danke!
     
  11. Derartige Diskussionen hatte ich ein paar mal , in den letzten 30 Jahren,mit dem jeweils zuständigen Genehmigungs- Beamten. In dem Sicherheitsradius dürfe während des Feuerwerks ja niemand ungeschützt stehen. Ich sollte dann Handzettel bei allen betroffenen Häusern einwerfen und die Bewohner auffordern während des Feuerwerks nicht vor ihre Haustür zu treten. Einmal wollten sie mir aufbürden, Sicherheitswachleute in dem betroffenen Wohngebiet zu postieren, was ich glücklicherweise abwenden konnte, da das nicht leistbar ist.
     
  12. Echt Jetzt?!

    "Bitte verrammeln sie ihre Türen, mauern sie ihre Fenster zu! Schalten sie Klima- und Belüftungsanlagen ab! Setzen sie sich unter einen Tisch oder in die leere Badewanne, halten sie mit den Händen die Augen und mit den Oberarmen die Ohren zu UND nehmen sie reichlich Jod-Tabletten ein. Es wird EIN FEUERWERK GEZÜNDET!"

    Hört ihr gerade meine flache Hand, die entsetzt auf meine Stirn platscht?!:confused: :mad:
     
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  13. Bei so etwas kann man schon zum Feuerwerksgegner werden.
    Sollen doch ihre Spaß-Feuerwerke sonst wo zünden.
     
  14. Man möge sich in eine Gummizelle begeben, um sich während des Feuerwerks so richtig vor Wut austoben zu können!!! So ein Schwachsinn....:whistling:
     
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  15. Ganz ehrlich: es gibt nur zwei Fälle, in denen sowas Sinn macht. Deutsche Bürokratie oder besoffen auf der Tastatur eingepennt...
     
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  16. Soweit ich das verstanden habe, geht das so:

    LMAA

    Sorry, ist aber so...
     
  17. Ein Lehrstück darüber, dass heute kaum einer das Gelesene verstehen kann oder will :D

    1.) Wenn jemand nichts zum Thema schreiben will soll er halt wegbleiben @Phobos. Keine Ahnung ob Du mit Feuerwerken Deine Brötchen verdienen musst oder einen Befähigungsschein hast. Aber so eine saudumme Antwort ist unterirdisch. Meine Ausführungen waren eindeutig - leider kann ich keine Grafik einfügen, daher musste ich mit den Buchstaben die angrenzenden Flächen darstellen.

    2.) Das Thema bezüglich des Abbrennplatzes ist doch eindeutig. Wenn ich einen Abbrenner habe und 200m Sicherheitsabstand brauche, muss ich natürlich von den Grundstückseigentümern aller betroffenen Flächen die Erlaubnis einholen. Warum? Weil ja was runter kommen kann.
    Die Behörden in Berlin wollen aber nicht nur diese logische Bestätigung sondern darüber hinaus auch von den ANGRENZENDEN (Definition?) Grundstückseigentümern eine Erlaubnis haben. Und wie hier berechtigt nachgefragt wurde stellt sich die Frage was den "angrenzend" meint.
    Also nur die benachbarten (wie bei meiner "Skizze") oder auch die dahinter liegenden.

    3.) Ich kenne den Vorgang nicht, ich habe nur darüber von einem (bekannten) Rechtsanwalt in Sachen Feuerwerkerei erfahren. Daher ja meine FRAGE, ob auch andere Personen diese Information bestätigen können bzw. darüber wissen. Es war nicht so dass ich darin involviert bin. Meine Idee (ja, dumm) war, hier im Forum danach zu fragen, ob jemand Erfahrung damit hat und ggf. weiß wie man das noch kontern kann (ausser dagegen zu klagen und hoffentlich zu gewinnen - da ja die rechtliche Grundlage dafür fehlt)

    4.) Wie wir aus dem anderen Bereich erfahren haben gelingen Erfolge gegen solche Willkür. Natürlich gibt es keine rechtliche Grundlagen - ich selbst "freue" mich bereits auf diesen Herbst, wenn ich meinen Schein ein drittes Mal verlängern lassen muss. Letztmalig wollte man Dinge wissen die ich nicht kund zu tun habe. Begründung "ich will es wissen".

    Der Witz ist ja, es gibt keine Grundlage für so ein Verhalten. Nur die "Idee" einer Behörde/eines Bundeslandes (wer auch immer das vorantreibt), Feuerwerke unmöglich zu machen. Idealerweise bekämpft man diese Personen/Behörden hart, legal sauber und mit allen rechtlichen Mitteln. Das kostet aber Zeit und Geld, vor allem aber Nerven. Leider.

    Sollte diese "Idee" aus Berlin Gestalt annehmen wäre es wichtig, wenn wir die grundsätzliche Entscheidung (die wohl zugunsten des Feuerwerkers ausgeht) kennen und - bei Wiederholung in anderen Bundesländern/Gemeinden in die Hände bekommen. Wenn man diesen Forderungen mit einem Grundsatzurteil dazu den Wind aus den Segeln nehmen kann wäre dies doch positiv?
     
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  18. #18 ViSa, 30. Aug. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 30. Aug. 2023
    Oder man versteht einfachste Dinge nicht ..

    @Adnan Meschuggi
    Vermutlich nicht direkt auf euren Fall anwendbar, aber hier hat die Justiz der Behördenwillkür schön "eine geklatscht":) Klick!

    Meine persönliche Meinung(!) dazu ist das die Frage hier im Forum nicht wirklich beantwortet werden kann, da seit ihr mit jemandem der juristisch bewandert ist besser beraten.

    My 2 cts ..
     
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  19. Wenn die Behörde aufgrund der Feuerwerksanzeige eines Erlaubnisinhabers Auflagen erlassen will, braucht sie dazu eine sehr gute Rechtsgrundlage. In diesem Fall dürfte es wohl ausreichen, von der Behörde einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" zu verlangen. Den MUSS die Behörde auf Verlangen ausstellen, weiß aber dann, daß dieser rechtssicher formuliert sein muß, damit er im Zweifelsfall vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat. Ein solcher Bescheid geht nicht ohne Wissen des Behördenleiters raus, denn ein verlorenes Verwaltungsgerichtsverfahren begründet Amtshaftung, und das ist der behördliche Super-Gau.

    Nach dem Einfordern eines rechtsmittelfähigen Bescheides weiß man sehr schnell, wie sicher sich die Behörde bei Ihrem Verlangen ist ;-)
     
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  20. War ja auch nur ironisch von mir gemeint. Ich dachte eigentlich, dass das auch einfach zu verstehen ist, dass das nicht ganz ernst gemeint war. Was mit dem Buchstabensalat gemeint war, ist mir schon klar. Aber ein bisschen Arroganz schaut da schon durch, wenn man behauptet, dass andere einfachste Dinge nicht verstehen, nur weil einem selbst was klar ist.

    Egal, war off topic. Ich hoffte mit einem Scherz das Thema auflockern zu können. Löscht ruhig alle Beiträge von mir in dem Thema, da offenbar das Augenzwinkern nicht bei den Lesern ankam.
     
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  21. Dann habe ich das wohl in den falschen Hals bekommen, sorry ..
     
  22. Okay, dann ganz sachlich.
    Du hast ja selbst schon geschrieben, dass die rechtliche Grundlage fehlt. Das mildeste Mittel für solche Fälle, ist immer die Anfrage nach einem rechtsmittelfähigem Bescheid - mit Fristsetzung.
    Kommt da nix, einfach den verwaltungsrechtlichen Weg gehen.
    Androhung der Untätigkeitsklage usw.
    @AirbornePyro hat das Prozedere ja schon komplett beschrieben.
    Ich persönlich würde in so einem Fall einfach schießen und im Extremfall hinterher den Anwalt von der Kette lassen... ;)
    Solange keine Versagungsgründe nach aktuell geltendem Recht vorliegen, wird es schwer, die Versagung seitens der Verwaltung durch zu bekommen...
    Und nein, von so einen Schwachsinn habe ich bisher noch nichts gehört. Das ist auf jeden Fall mal ein ganz neues Level von Behördenwillkür. :mad:
     
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  23. Also ich hab's verstanden.Ironie ist wohl echt nicht für jeden.

    Und Schön das du mal wieder reinschaust, @Adnan Meschuggi
     
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  24. Wie ist denn das gemeint? Hab ich was verpasst?:lol:
     
  25. Das ist so gemeint, das ich im Umgang mit SB's im speziellen und Behörden im allgemeinen, ziemlich humorlos bin und selbige mit Vergnügen in die komplette Raserei treiben kann... Eine meiner Superkräfte und mein Hobby. :D
    Selbst Landkreise die eigentlich - mit völlig haltlosen "Argumenten" - keine 27er ausstellen, wurden schon... ich nenne es mal überredet, das es besser, gesünder und billiger ist, den Schein auszustellen als Gerichtsprozesse zu führen die sowieso verloren werden...
    In dem Zusammenhang Grüße nach Arnsberg. :rofl:
     
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