Sicherheit ADR 2003 und kein Ende...

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Pyrodance, 27. Aug. 2003.

  1. Hallo Kollegen,
    eigentlich wollte ich diesen Beitrag im Profi-Bereich schreiben, aber je weiter ich mich mit diesem Thema befasse, desto mehr habe ich den Eindruck daß es jeden interessieren könnte.

    Es geht mal wieder um die Mindestmenge, die es erlaubt ohne EX-Fahrzeug Feuerwerkskörper zu transportieren.

    In der Tabelle 1.1.3.6.3 des ADR sind die Höchstmengen angegeben. Für alle die es noch nicht haben, hier ein Link:

    http://www.bmvbw.de/Anlage8348/ADR-Teil-1.pdf

    Auf Seite 32 ist ersichtlich, daß die Höchstmengen, wie schon mehrfach angeführt, wie folgt festgelegt sind:

    Klasse 1.3G bis 20 kg netto, 1.1G bis 20 kg netto, Klasse 1.4G bis 333 kg netto etc...

    Soweit so gut. Es sind allerdings nur Klassifizierungscodes angegeben. Und 1.3G bedeutet nicht zwangsweise Großfeuerwerksmaterial.

    In der GGAV (Gefahrgutausnahmeverordnung), die Bestandteil des ADR ist !!!, habe ich nun unter der Ausnahme 3 folgendes entdeckt.

    UN-Nummer 0027 (=Schwarzpulver gekörnt oder in Mehlform) Gesamtmenge 1 kg. Dieser Umstand war mir bekannt und wurde auch schon öfters gepostet. Aber man sollte auch weiterlesen...

    UN-0335 (Feuerwerkskörper 1.3G) ebenfalls 1 kg NEM
    UN-0336 (Feuerwerkskörper 1.4G, also Silvesterfeuerwerk) auch 1 kg NEM
    UN-0337(Feuerwerkskörper 1.4S) wiederum 1 kg NEM

    Dies würde bedeuten: Ab 1 kg NEM ist ein dem ADR entsprechendes Fahrzeug zu verwenden. Oder krass ausgedrückt: gebe ich einem Kunden 8 Silvestercakes der größeren Sorte mit, müsste er ein EX-Fahrzeug aufweisen.

    Für alle, die es nicht glauben: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ggav_2002/index.html

    Ich bin mal auf eure Antworten gespannt.

    Pyrodance
     
  2. Das ist schon klar, allerdings stört mich das "an Dritte übergeben" werden. Wenn also Opa Meier für seinen Enkel einkauft, muß ich dann ein Beförderungspapier ausstellen?

    Die Ausnahme 18 schließt die Ausnahme 3 übrigens nicht aus, d.h. diese Auslegung ist definitiv falsch!

    Diese Befreiung gilt für die Tabelle 1.1.3.6.3. Und die Ausnahme 3 schränkt die Stoffe zusätzlich ein!

    Und selbst der Verzicht auf Angaben im Beförderungspapier (Abschnitt 3 Ausnahme 18) betrifft nur die Klassifizierung 1.4S

    PYRODANCE
     
  3. Licht im Dunkeln

    So, nachdem ich den ganzen Tag Recherche betrieben habe, hier nun mein Ergebnis, gefestigt durch mehrere Behörden.

    Klasse 1 UN 0335 1.3G Feuerwerkskörper

    Bis 1 kg NEM von der GGVS befreit. Ab 1 kg bis 20kg NEM sind Begleitpapiere, Feuerlöscher und Dieselmotor vorgeschrieben.
    Ab 20 kg NEM ist ein EX-Fahrzeug nötig

    Also alles wie gehabt

    Klasse 1 UN 0336 1.4G Feuerwerkskörper

    Bis 1 kg NEM von der GGVS befreit. Ab 1 kg bis 333 kg NEM sind Begleitpapiere, Feuerlöscher und Dieselmotor vorgeschrieben.
    Ab 333 kg NEM ist ein EX-Fahrzeug nötig

    Klasse 1 UN 0337 1.4S Feuerwerkskörper

    Bis 1 kg NEM von der GGVS befreit. Ab 1 kg NEM sind Begleitpapiere, Feuerlöscher und Dieselmotor vorgeschrieben.


    Was heißt das jetzt für den Endverbraucher: Kaufe ich mehr als 1 kg NEM Silvesterware ( also mal grob 8 Batterien) muß mir der Verkäufer Begleitpapiere mitgeben, ich muß einen Feuerlöscher im Auto haben und es darf nur ein Fahrzeug mit Dieselmotor sein.

    Wer soll so etwas kontrollieren?

    Pyrodance
     
  4. Re: Licht im Dunkeln

    In der Regel keiner, aber wenn es hart auf hart kommt, z.B wenn irgend etwas passiert, könnte ich mir vorstellen das es dann ziemlichen Ärger gibt !!!
     
  5. Hallo Leute,
    und welcher Otto-Normal-Silvester-Zündler weis das schon. Ich glaube kaum, dass sich ein jeder, bevor er Silvesterfeuerwerk kauft, damit beschäftigt, wieviel er kaufen darf und was er alles dabei beachten muß.

    Ich habe es zwar noch nicht erlebt, dass jemand zum Silvesterverkauf kontrolliert, wieviel man kauft, aber was ist denn, wenn man mehr als diese 1kg NEM bei sich hat. Wäre das eine Straftat, wenn ich weder Feuerlöscher noch sonst was dabei hätte?

    Wer sowas kontrollieren soll, wäre auch mal interessant. Welche Behörde müßte denn eigentlich darüber Bescheid wissen, das Ordnungsamt (bei dem man ja in der Regel auch nach der Ausnahmegenehmigung fragt)?

    Gruß, Titan-Salut
     
  6. Nach Auskunft diverser Ämter in ganz Deutschland...ja ich hab mir mal die Mühe gemacht....ist die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig.

    Kaufe ich bei einem Händler mehr als die 1 kg netto, müsste er mich darauf hinweisen, kaufe ich mir in verschiedenen Geschäften die Menge zusammen, bin ich selbst dafür verantwortlich.

    Daß Otto Normalverbraucher nichts von diesen Vorschriften weiß, schützt ihn nicht vor entsprechenden Vergehen. Wie sagte heute ein netter Mensch bei einem Aufsichtsamt: Die Regelungen sind nicht geheim, also für jeden zugänglich, man kann sich also informieren.....

    Um allen weiteren Fragen aus dem Weg zu gehen (habe einige Mails diesbezüglich erhalten): ich unterstütze diese Regelung nicht, allerdings ist es geltendes Gesetz und .....

    Übrigens, die vielzitierte Ausnahmeregelung 17/00 NRW in der 3. Auflage greift hier nicht!!!

    Man wird sehen, wie die einzelnen Gemeinden reagieren. Ich vermute nur warme Luft zum aufregen, aber prinzipiell bestünde die Möglichkeit einer Kontrolle!! Und nachdem in den Gemeinden ja schon chronische Geldknappheit herrscht, wird es bestimmt wieder einige geben, die darin eine Einnahmequelle sehen.....

    Pyrodance
     
  7. Hallo Pyrodance,
    ja es ist schon richtig, dass man sich informieren kann. Ich wollte nur gesagt haben, dass der Großteil der Silvesterzündler mit Sicherheit nicht weis, mich bis vor Kurzem eingeschlossen ;), dass man nur eine bestimmte Menge an NEM besitzen darf. Und dieser Großteil macht sich bestimmt nicht so viele Gedanken wie beispielweise wir hier im Forum, du verstehst?

    Betrifft das eigentlich nur den Transport? Wie siehts es aus mit der Lagerung von Klasse II-Artikeln? Was sind hier die Vorschriften? Ich will es nicht leugnen, dass ich auch noch jede Menge Silvesterzeug in meinem Zimmer habe und es ist mit Sicherheit mehr als 1kg NEM. Wie ist hier der Stand der Dinge?

    Gruß, Titan-Salut
     


  8. Das ist schon richtig. Aber du kennst ja auch den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ich habe heute morgen mit mehreren Gemeindegefahrgutbeauftragten geredet. da wurde mir ganz deutlich erklärt: Die Geschäfte bekommen die Auflage gemacht, bei entsprechenden Mengen auf den ADR hinzuweisen und Beförderungspapiere auszustellen. Wenn dies geschehen ist und der Kunde hält sich nicht daran, ist das sein Problem. Wobei ich der Meinung bin, mittlerweile spinnen sie alle. Kam doch wirklich folgende Bedenken zur Sprache: Eigentlich müssten gemäß ADR die FW-Körper nur in geeigneten Verpackungen abgegeben werden, da es ja so im ADR drinsteht. Also sehen wir jetzt in den Tagen vorm Jahresende lauter Passanten mit Gefahrgutkartons durch die Gegend rennen?

    Das ist in der 2. SprengV sehr klar und unmißverständlich geregelt.

    im bewohnten Raum: bis 1 kg brutto!

    im nichtbewohnten Raum: 10 kg brutto ( in Gefahrgutverpackungen nach §22 Abs.2 der 1. SprengV 40kg brutto)

    Das Ganze gilt für den nichtgewerblichen Bereich
     
  9. Und wie sieht das bei großen Handelsketten aus, wie z.B Aldi/Lidl, NKD hat auch Feuerwerk, wie wollen die das denn machen :dontthinkso:
     
  10. Auch das ist in der 2. SprengV geregelt:

    Im Verkaufsraum bis zu 80 kg brutto in entsprechenden Verpackungen, lose Ware bis 20 kg brutto

    in einem separaten Lagerraum oder einem externen Container bis 800 kg brutto

    jetzt kommt die Krux: In einem nebenraum zum Verkaufsraum nur 240 kg brutto. Und da werden die meisten Feuerwerke aufbewahrt. Eigentlich verstoßen 80% aller Händler gegen die Lagervorschriften........

    Pyrodance
     
  11. Eben, und eigentlich müssten die Leute an den Kassen den Silvestereinkauf kontrollieren und dann die Käufer eigentlich da drauf hinweisen wenn die mehr als 1 kg NEM haben oder ? Wenn man es ganz genau nimmt ?
     
  12. Nicht nur wenn man es ganz genau nimmt. Es ist so. Bin mal gespannt, wie das Geschäft dieses Jahr läuft. Was ich nicht ganz kapiere, diese Begrenzung gibt es schon länger, warum jetzt plötzlich die Ämter darauf springen. Geldgier???
     
  13. Weitere Fragen

    Tja, auch wenn dem so ist ist es doch völlig unpraktikabel

    -Wie sollen die Shops dieses Jahr denn ihre größene Waresendungen ausliefern ?.

    - Selbst wenn ich als Endverbraucher an die Gesetzte halten will, wo bekomm ich denn die Daten über die NEM her. Auf den Artikel und steht Sie doch nicht drauf. Und in den Katalogen glaube ich auch nicht.

    - Witzig wirds ja dann auch, wenn man zu Silvester mit anderen Pyros und mehr Ware zu einer Party fahren will, oder eine große Party veranstaltet, bei der 50 Leute was zu knallen mitbringen ;-)

    Ich sehe da eine Marktlücke: Ich werde Silvester EX Fahrzeuge vermieten :).

    Schade an der Sache finde ich nur, das die viele Leute die hier mitlesen und kontrollieren und solche Gesetze festlegen (nein , ich meine nicht die Moderatoren) sich hier nicht zu Wort melden.

    Gruß
    Dirk
     
  14. Re: Weitere Fragen



    100% meine Meinung

    Das ist ja kein Problem. Die Versender müssen den Spediteuren ja Frachtpapiere mitgeben. So oder so. Es geht hier nur um den verbraucher im Einzelhandel!

    Auch das ist geregelt. Die Behörden gehen, jedenfalls hier bei uns, pauschal von 5 kg brutto aus

    Da könnte man höchstens mit der Lagermenge kollidieren ;)

    Danke für den Tip


    Diese Einstellung habe ich auch mehrfach bei den Ämtern mitbekommen. " Wenn der Gesetzgeber es so will, dann soll er dafür sorgen, daß genug Leute zum kontrollieren vorhanden sind. Ich mach nix" ist so eine Standardaussage - und - " wenn einer erwischt wird, muß er zahlen, kommt wenigstens was in die Kasse". Kein Witz!!

    Pyrodance
     
  15. Heisse Luft für nichts und wieder nichts

    Hallo Kollegen, großer Wirbel und doch nur heiße Luft.

    Schande über mich, jetzt bin ich selbst, wie einige andere auch ( siehe Senat in Berlin Link weiter oben) im ADR-Gestrüpp hängen geblieben.

    ADR 1.1.3.1 Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

    a] beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern............


    Damit bleibt ja alles (Gott sei Dank) beim alten.

    Aber für alle Interessenten mal die Perversion des ADR

    1.1.3.6.3 Tabelle für Beförderungshöchstmengen

    UN0336 bis 333 kg netto ADR-pflichtig ( Beförderungspapier, Feuerlöscher etc, aber kein EX-Fahrzeug)

    Ausnahme 3 GGAV - bis 1 kg NEM befreit, ab 1 kg bis 333 kg NEM siehe oben

    ADR 1.1.3.1- gilt nicht für Privatpersonen....


    Damit kommen wir auf folgende Situation:

    Otto Normalverbraucher kann sich zu Silvester das Auto bis zur Dachkante volladen ohne auf irgendetwas achten zu müssen ( da Privatperson für den häuslichen Gebrauch)

    Otto Feuerwerker, der mit 10 Klasse II Batterien zu einem Hochzeitsfeuerwerk fährt, muss Papiere dabei haben, Feuerlöscher etc.. ( Beförderung im gewerblichen Sinne...)

    pyrodance
     
  16. Ja, ABER...

    Die Sache betrifft doch nur wenige Kunden; 99,9 % kaufen ja eh in "vernünftigen" Haushaltsmengen ein. Knaller Schorschs und Raketen Fritzes sind wohl die Ausnahme!

    Noch ein ABER:

    Außer dem ADR gelten noch andere Gesetze:

    Straßenverkehrsordnung, Gefahrguttransportgesetz etc.

    Auch der Händler darf nicht einfach so zusehen: eine Aufklärungspflicht hat er (zumindest in A), um sich im Falle der Fälle reinzuwaschen (Gewerbeordnung)! Einen Großabenehmer zu beraten und vielleicht beim Einpacken helfen - da bricht sicher keinem was ab.

    Wenn was passiert, darf man dann wohl viel erklären - brauchst nen guten Anwalt!


    Ein bischen Augenmaß und Hausverstand gehört wohl auch dazu.


    Ro
     
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